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Fahrtenbuchmethode fürs Geschäftsfahrzeug – und der geschätzte Treibstoffverbrauch

Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen -hier: Treibstoffkosten- schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führt die Überlassung eines betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung

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Keine Nutzungsausfallentschädigung beim Geschäftsfahrzeug

Lassen sich bei dem vorübergehenden Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs die materiellen Auswirkungen des Ausfalls des Fahrzeugs quantifizieren, kann eine (abstrakte) Nutzungsausfallentschädigung nicht verlangt werden. Das gilt unabhängig davon, ob das ausgefallene Fahrzeug unmittelbar der Gewinnerzielung dient, weil der Ertrag allein mit Transportleistungen erzielt wird, oder nur

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Ansparabschreibung – für ein Luxusauto

Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer PKW aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Die Unternehmerin kann in diesem Fall für

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Der Maserati als Geschäftswagen

Wird ein Maserati als Geschäftswagen genutzt, kann der Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des überlassenen Geschäftswagens nicht nach der sog. 1%-Regelung („Nutzungspauschale“), sondern nach

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Entnahme und Ausfuhr eines PKWs

Die Entnahme eines PKW durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit späterer Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland ist weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Der streitige Umsatz ist nach nationalem Recht schon deshalb umsatzsteuerpflichtig, weil § 6 Abs. 5 UStG die

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Dienstwagenbesteuerung auch ohne private Nutzung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden ist, nach der 1%-Regelung zu bewerten.

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Begrenzung der 1 %-Regelung auf die Gesamtkosten

Bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen an Personengesellschaften durch ihre Gesellschafter ist die Anwendung der 1%-Regelung auf die Gesamtkosten begrenzt: Der Wert für die Nutzungsentnahme eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen und der Betrag der nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG wird nach der Billigkeitsregelung

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Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und die 1%-Regelung

Die nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs ist unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG in der für das Streitjahr maßgebenden Fassung als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung zu unterwerfen. Als Bemessungsgrundlage sind dabei gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG die Kosten

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Verkauf des Geschäftsfahrzeugs ohne Umsatzsteuerausweis

Ein Gegenstand wird nicht allein wegen seiner gleichzeitigen Veräußerung ohne Ausweis von Umsatzsteuer umsatzsteuerfrei aus dem Unternehmensvermögen entnommen. In dem hier vom Finanzgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall hatte das Finanzamt den Verkauf des gebrauchten Pkw B1 an die X GmbH als umsatzsteuerpflichtige Lieferung des Klägers erfasst und den Umsatzsteueranteil aus dem

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Handschriftliches Fahrtenbuch und Computeraufzeichnungen

Ein handschriftliches Fahrtenbuch kann einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden. Steuerpflichtige, die ein betriebliches Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen, müssen für diese Nutzungsmöglichkeit Steuern zahlen. Der in der Nutzungsmöglichkeit liegende geldwerte Vorteil wird grundsätzlich nach der 1%-Methode bewertet, d.h. dass monatlich 1% des Listenpreises des Fahrzeugs

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Die nichtunternehmerischen PKW-Nutzung und die Umsatzsteuer

Die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW ist, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigte, entweder pauschal in Anlehnung an die ertragsteuerliche sog. 1%-Regelung oder aber nach den tatsächlichen Kosten durchzuführen. Die nichtunternehmerische Nutzung eines zum Unternehmen gehörenden PKW unterliegt der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage für die Steuer

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Dienstwagenbesteuerung für den gesamten Fuhrpark

Die Dienstwagenbesteuerung nach der 1%-Regelung ist – über die bisherige Praxis der Finanzverwaltung hinaus – nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann auf jedes vom Unternehmer privat genutzte Fahrzeug anzuwenden ist, wenn der Unternehmer selbst verschiedene Fahrzeuge zu Privatfahrten nutzt. Führt der Steuerpflichtige kein Fahrtenbuch, so ist der private

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Bundesfinanzhof (BFH)

Private PKW-Nutzung eines Landwirts

ch der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung gemäß § 24 UStG nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen Die Entnahme eines Landwirts, der die private PKW-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer (als Durchschnittssatz-Besteuerung gemäß § 24 UStG) pauschaliert, ist nicht um

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Private Fahrzeugnutzung: Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung?

Die nachhaltige „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen. Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis – dann verdeckte Gewinnausschüttung – als auch durch das Arbeitsverhältnis – dann Arbeitslohn

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Privatfahrzeug statt privat mitgenutztes Geschäftsfahrzeug

Der Anscheinsbeweis einer privaten Mitbenutzung des Geschäftsfahrzeugs kann, wie ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts zeigt, außer durch ein Fahrtenbuch auch durch konkrete Umstände, wie etwa das Vorhalten eines gleichwertigen privaten Fahrzeugs, widerlegt werden. Allerdings zeigt das Urteil auch, dass in solchen Fällen hohe Anforderungen gestellt werden: Nach § 19

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Elektronisches Fahrtenbuch

Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster für Zwecke der Ermittlung der privat veranlassten Fahrten steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten, steuerlich relevanten Daten ausgeschlossen sind. In dem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall nutzte die Klägerin ihre im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeuge

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Investitionsabzugsbetrag für einen auch privat genutzten PKW

Für einen betrieblichen PKW, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des PKW dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren. Dies gilt bei summarischer Prüfung entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch

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Ein PKW für den Handelsvertreter

Nicht nur Leistungen gegen Geldzahlung, sondern auch tauschähnliche Vorgänge unterliegen der Umsatzsteuer. Dies bekräftigte der Bundesfinanzhof jetzt nochmals in einem Fall, in dem strittig war, ob ein Unternehmer an Handelsvertreter dadurch eine von ihm zu versteuernde Leistung erbringt, dass er seinen Handelsvertretern Kraftfahrzeuge zur Verfügung stellt, die diese zwar nur

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Betriebsausgabenabzug für Leasingfahrzeuge von Freiberuflern

Bis einschließlich 2005 erhalten Freiberufler für Leasingfahrzeuge den vollen Betriebsausgabenabzug, auch wenn sie nur zu 30 Prozent betrieblich genutzt wurden. Gleichzeitig kann die Versteuerung der Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung erfolgen. In einem jetzt vom Finanzgericht Köln entschiedenen Verfahren wendete sich ein Zahnarzt dagegen, dass das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung die

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gasumrüstung bei Geschäftsfahrzeugen

Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb sind bei Firmenfahrzeugen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster als Kosten der Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1%-Regelung bei privater Kfz-Nutzung einzubeziehen. Im Entscheidungsfall stellte der klagende Arbeitgeber seinen Mitarbeitern geleaste Firmenfahrzeuge zur Verfügung, die

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Rennsport-Dienstwagen

Die Anwendung der sog. 1%-Regelung für privat genutzte Dienstfahrzeuge ist Gegenstand zahlreicher Verfahren vor den Finanzgerichten. Einem aktuellen Verfahren des Finanzgerichts Düsseldorf lag allerdings ein ungewöhnlicher Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, dessen Gegenstand die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Fahrwerksteilen ist. Im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung stellte

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