Der Maserati als Geschäftswagen

Wird ein Maserati als Geschäftswagen genutzt, kann der Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des

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Entnahme und Ausfuhr eines PKWs

Die Entnahme eines PKW durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit späterer Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland ist weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.

Der streitige Umsatz ist nach nationalem Recht

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Private Fahrzeugnutzung: Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung?

Die nachhaltige „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen.

Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis – dann verdeckte

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Elektronisches Fahrtenbuch

Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster für Zwecke der Ermittlung der privat veranlassten Fahrten steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten, steuerlich relevanten Daten ausgeschlossen sind.

In dem jetzt vom Finanzgericht Münster

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Ein PKW für den Handelsvertreter

Nicht nur Leistungen gegen Geldzahlung, sondern auch tauschähnliche Vorgänge unterliegen der Umsatzsteuer. Dies bekräftigte der Bundesfinanzhof jetzt nochmals in einem Fall, in dem strittig war, ob ein Unternehmer an Handelsvertreter dadurch eine von ihm zu versteuernde Leistung erbringt, dass er

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gasumrüstung bei Geschäftsfahrzeugen

Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb sind bei Firmenfahrzeugen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster als Kosten der Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1%-Regelung bei privater Kfz-Nutzung einzubeziehen.

Im Entscheidungsfall stellte

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Rennsport-Dienstwagen

Die Anwendung der sog. 1%-Regelung für privat genutzte Dienstfahrzeuge ist Gegenstand zahlreicher Verfahren vor den Finanzgerichten. Einem aktuellen Verfahren des Finanzgerichts Düsseldorf lag allerdings ein ungewöhnlicher Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, dessen Gegenstand die Entwicklung, die Produktion und

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