Geschäftsführerhaftung in der der GmbH & Co. KG

Jedenfalls dann, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe einer Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft besteht, erstreckt sich der Schutzbereich der durch die Bestellung begründeten organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer im Hinblick auf seine Haftung

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Haftung für den Umsatzsteuerrückforderungsanspruch

Die Haftungsinanspruchnahme für einen Umsatzsteuerrückforderungsanspruch wegen (angeblich) materiell-rechtlich zu Unrecht festgesetzter und ausgezahlter negativer Umsatzsteuer (Vorsteuerüberschüsse) setzt voraus, dass aufgrund der formellen Bescheidlage (Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung) beim Steuerpflichtigen (Primärschuldner) festgestellt wurde, dass der Umsatzsteuererstattungsanspruch bzw. Vergütungsanspruch nicht bestanden

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Gerichtsgebäude

Haftug für verlorene „Winzergelder“

Geschäftsführer können auch für Kundengelder haften, die bei dem Unternehmen „stehen gelassen“ werden.

In einem solchen jetzt vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall ging es um „Winzergelder“, die Winzer bei einer später in die Insolvenz gefallenen Weinkellerei stehen gelassen hatten:

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