Geschäftsführerhaftung in der der GmbH & Co. KG

Jedenfalls dann, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe einer Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft besteht, erstreckt sich der Schutzbereich der durch die Bestellung begründeten organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer im Hinblick auf seine Haftung aus § 43 Abs. 2 GmbHG im Falle einer sorgfaltswidrigen

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Beitragsvorenthaltung, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers

Die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, erstreckt sich auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers; diesen trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast. Der Sozialversicherungsträger, der den

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Geschäftsführerhaftung wegen sittenwidriger Schädigung von Kapitalanlegern

Wann haftet der Geschäftsführer einer als Emissionshaus tätigen GmbH weil in der Abgabe eines Garantieversprechens eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern liegt? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu beschäftigen: Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. In diese rechtliche

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Oberlandesgericht München

Markenrechtsverletzung durch die Firma einer GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet regelmäßig für eine Markenverletzung auch persönlich, die in der Verwendung der Firma der juristischen Person liegt. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs wird eine Marke nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 1 MarkenRL „für Waren oder Dienstleistungen“ benutzt, wenn

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Haftung für den Umsatzsteuerrückforderungsanspruch

Die Haftungsinanspruchnahme für einen Umsatzsteuerrückforderungsanspruch wegen (angeblich) materiell-rechtlich zu Unrecht festgesetzter und ausgezahlter negativer Umsatzsteuer (Vorsteuerüberschüsse) setzt voraus, dass aufgrund der formellen Bescheidlage (Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung) beim Steuerpflichtigen (Primärschuldner) festgestellt wurde, dass der Umsatzsteuererstattungsanspruch bzw. Vergütungsanspruch nicht bestanden hat. Es genügt nicht, dass materiell-rechtlich kein Anspruch auf Festsetzung

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Geldscheine

Geschäftsführerhaftung wegen mangelhafter Organsation

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht. Nach § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG in der bis 31.10.2008 gültigen Fassung ist der Geschäftsführer der Gesellschaft

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Geldrechner

Garantenpflichten eines Geschäftsführers gegenüber Dritten

Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft aus § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz

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Wenn der Geschäftsführer aus der eigenen Tasche zahlt…

Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger. Wird ein Darlehen eigens zur Begleichung einer bestimmten Schuld aufgenommen und gewährt, schließt die hierin liegende treuhänderische Bindung des Darlehensnehmers eine Gläubigerbenachteiligung und damit eine Insolvenzanfechtung nicht aus. Wird

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Insolvenz

Die fehlerhafte Bauleistung der insolvenzreifen Gesellschaft

Der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht umfasst auch solche Schäden des Neugläubigers, die durch eine fehlerhafte Bauleistung der insolvenzreifen Gesellschaft am Bauwerk verursacht werden und von dieser wegen fehlender Mittel nicht mehr beseitigt werden können. Der Geschäftsführer haftet den Neugläubigern wegen Verletzung seiner Insolvenzantragspflicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §

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Oberlandesgericht München

Insolvenzantragspflicht und die Prüfungpflichten des GmbH-Geschäftsführers

Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einer unabhängigen, für die zu

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Zahlungseinstellung, Insolvenzverschleppung und die verletzte Buchführungspflicht

Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist.

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Gerichtsgebäude

Haftug für verlorene „Winzergelder“

Geschäftsführer können auch für Kundengelder haften, die bei dem Unternehmen „stehen gelassen“ werden. In einem solchen jetzt vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall ging es um „Winzergelder“, die Winzer bei einer später in die Insolvenz gefallenen Weinkellerei stehen gelassen hatten: Der Kläger, Mitglied einer Winzergemeinschaft, verkaufte an eine Gesellschaft (Weinkellerei),

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Oberlandesgericht München

Geschäftsführerhaftung für gezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Der Geschäftsführer haftet nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatz- und Lohnsteuern an das Finanzamt und rückständige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die Einzugsstelle zahlt. InhaltsübersichtZahlung von Umsatzsteuer und LohnsteuerZahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Zahlung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer[↑] Wenn der Geschäftsführer einer GmbH –

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Ermessensunterschreitung bei Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers

Eine zur Aufhebung eines Haftungsbescheides führende Ermessensunterschreitung kann auch darin liegen, dass das Finanzamt neben für sich zutreffenden Ermessenserwägungen auch andere Erwägungen anstellt, aus denen deutlich wird, dass das Finanzamt seine Entscheidungsfindung zu Unrecht als eingeschränkt ansieht. Bei der Inanspruchnahme des Klägers als Haftungsschuldner gem. § 191 Abs. 1 AO

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Geschäftsführerhaftung bei der Treuhandkommanditistin

Der Geschäftsführer einer Treuhandkommanditistin haftet dem Treugeber nicht ohne weiteres wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn er ihn nicht über ein aufsichtsrechtliches Vorgehen der Bundesanstalt für Finanzleistungen (BaFin) informiert. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in dem Fall einer gescheiterten Kapitalanlage. Dabei konnte der klagende Anleger keine vertraglichen oder vertragsähnlichen Ansprüche gegen

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Zahlungen vom überzogenen GmbH-Konto

Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. So bestimmte es bis zum 31. Oktober 2008 § 64 Abs. 2 GmbHG, bzw. seither § 64 S. 1 GmbHG. Dies gilt jedoch nicht von Zahlungen,

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Oberlandesgericht München

Restschuldbefreiung bei nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen

Mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen steht gegenüber der Einzugsstelle noch nicht rechtskräftig fest, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Geschäftsführers nicht ergriffen wird. Bundesgerichtshof, Urteil vom 5.

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Insolvenzgeld und Geschäftsführerhaftung

Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz geratenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für

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Geschäftsführerhaftung für den Insolvenzverwalter

Jedenfalls nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007 konnte das Finanzamt den Insolvenzverwalter über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die von der GmbH geschuldeten Lohnsteuern nicht abgeführt hat, nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch nehmen. Die

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Lastschriftwiderruf durch den Insolvenzverwalter und die Geschäftsführerhaftung

Widerruft der vorläufige Insolvenzverwalter die vom Geschäftsführer einer Gesellschaft erteilte Einzugsermächtigung und kommt es dadurch zur Rückbuchung der an das Finanzamt gezahlten Lohnsteuern, haftet der Geschäftsführer nicht für die Lohnsteuerschuld. In einem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall hatte der Geschäftsführer einer Gesellschaft die Lohnsteuern ordnungsgemäß angemeldet. Aufgrund der bestehenden

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Laptop

Die Selbstbezahlung des GmbH-Geschäftsführers

Besteht Streit, ob eine Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst pflichtgemäß war, muss die Gesellschaft nur darlegen, dass der Geschäftsführer auf einen möglicherweise nicht bestehenden Anspruch geleistet hat. Es ist danach Sache des Geschäftsführers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er einen Zahlungsanspruch hatte. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Juni 2009

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Steuerliche Haftung eines faktischen Geschäftsführers

Auch ein faktischer Geschäftsführer haftet nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts für die von der GmbH geschuldeten rückständigen Steuern gemäß §§ 191 Abs. 1, 69, 34 Abs. 1, 35 AO. Danach haften unter anderem Verfügungsberechtigte im Sinne des § 35 AO wie die gesetzlichen Vertreter, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

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Geschäftsführerhaftung für Umweltschäden

Die Haftung für Bodenverseuchungen trifft im Regelfall die Verursacher, evtl. auch die Grundstückseigentümer. Doch es kann auch den Geschäftsführer der schadensverursachenden GmbH persönlich treffen, wie sich jetzt in 21 vom Verwaltungsgericht Arnsberg entschiedenen Verfahren zeigte. In den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg ging es um vom Landrat des Hochsauerlandkreises eingeleitete

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Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Behörden

Bei Behörden und öffentlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 199 Abs. 1 BGB zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche

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Insolvenzverschleppungshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Beruft sich der für den objektiven Tatbestand der Insolvenzverschleppung darlegungs- und beweispflichtige Gläubiger für die behauptete insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft auf eine Handelsbilanz, die einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, und trägt er außerdem vor, ob und in welchem Umfang stille Reserven oder sonstige aus der Handelsbilanz nicht ersichtliche

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Keine Haftung trotz verspäteten Insolvenzantrags

Wird entgegen einer bestehenden Insolvenzantragspflicht ein Insolvenzantrag nicht oder nicht rechtzeitig gestellt, so führt dies regelmäßig zu einer persönlichen Haftung desjenigen, der den Insolvenzantrag stellen muss, also etwa des Geschäftsführers einer GmbH. Diese Haftung umfaßt in der Regel diejenigen Schäden, die bei rechtzeitiger Stellung des Insolvenzantrags nicht entstanden wären. Doch

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