Werden fremde Aufgaben wahrgenommen, ist ein dabei entstandener Schaden dann zu erstatten, wenn die Vorteile gegenüber den anfallenden Kosten und den drohenden Risiken überwiegen.
So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall einen Schadensersatzanspruch verneint. Geklagt hatte eine
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