Räume in einem Einfamilienhaus, die nach Art, Lage und Ausstattung in gleicher Weise für Wohn- wie für Geschäftszwecke verwendet werden können (indifferente Räume), sind als Wohnraum zu bewerten. Der Einheitswert ist insoweit nach dem BewG im Ertragswertverfahren nach der mit Hilfe des Mietspiegels des Finanzamtes geschätzten Jahresrohmiete zu ermitteln. Die
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