Geschäfte am Messestand – und ihr Widerruf

Der Schutzzweck des § 312b BGB gebietet es, Markt- und Messestände dann nicht als Geschäftsräume im Sinne der Vorschrift anzusehen, wenn auf ihnen fachfremde Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, mit denen der Verbraucher auf dem betreffenden Markt oder der betreffenden Messe nicht rechnen muss. Bei einem derart geschlossenen Vertrag handelt

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Durchsuchung von Geschäftsräumen – und die Beschwerdebefugnis von Privatpersonen

Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird. Dem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume. Eine Beschwerdebefugnis von Privatpersonen bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen besteht nur, wenn

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Doe Weinkiste in den Geschäftsräumen, der Schlüssel des leitenden Angestellten – und der Besitz

Dass ein (leitender) Angestellter über Schlüssel zu Räumen oder Nebenräumen des Arbeitgebers verfügt, dient im Allgemeinen der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben und führt nicht dazu, dass er selbst als Besitzer der Räumlichkeit anzusehen ist; er ist vielmehr Besitzdiener. Die tatsächliche Gewalt über Gegenstände, die sich in den Räumen des Arbeitgebers

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Landgericht Bremen

Zustellung in den Geschäftsräumen – an eine dort beschäftigte Person

In der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schriftstücks durch eine in den Geschäftsräumen beschäftigte Person (§ 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) liegt zugleich die (konkludente) Erklärung, dass der Zustellungsadressat abwesend beziehungsweise an der Entgegennahme der Zustellung verhindert ist. Weitere Nachforschungen des Zustellers sind dann regelmäßig nicht veranlasst. Hintergrund dieser Entscheidung

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Notar

Betriebskostenabrechnung in der Geschäftsraummiete

Der Vermieter von Geschäftsräumen ist zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Diese Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, der für die Wohnraummiete

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Schreibblock

Umlage von Hausverwaltungskosten

Die Umlage von „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung“ in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im

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Keine Ersatzzustellung in früheren Geschäftsräumen

Bei bereits aufgegebenen Geschäftsräumen kann eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten nicht erfolgen. Dies betonte der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Eine wirksame Ersatzzustellung gemäß § 180 ZPO lsetzt bei Geschäftsräumen voraus, dass eine Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nicht ausführbar war. Dann kann ein

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