Die Frage nach der Zulässigkeit einer bestimmten Anzahl von Geschossen einer geplanten baulichen Anlage kann Gegenstand einer isolierten Vorbescheidsfrage gemäß § 63 Satz 1 HBauO sein. Ist die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hinsichtlich des Maßes der Bebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, kann seine Geschossflächenzahl nicht Gegenstand einer isolierten Vorbescheidsfrage
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