Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde wegen fehlender „Rohmessdaten“ bei der Geschwindigkeitsmessung ohne Erfolg geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde, mit der sich ein Autofahrer gegen die gerichtliche Festsetzung eines Bußgeldes wegen einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung wendet, nicht zur Entscheidung angenommen.
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