Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann – und einen Anspruch auf Überlassung der sog. Falldatei verneint.
In dem zugrundeliegenden
Artikel lesen
























