Oberlandesgericht München

Gläubigerbenachteiligung durch Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens – und die Rückzahlung über die Muttergesellschaft

Die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung wird nicht beseitigt, indem der Gesellschafter die empfangenen Darlehensmittel zwecks Erfüllung einer von ihm übernommenen Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet, welche der Schuldnerin anschließend Gelder in gleicher Höhe auf der

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Gesellschafter-Geschäftsführer – und die nachträgliche Herabsetzung des vereinbarten Ruhegehalts

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte.

Wurzelt die Zusage der Altersversorgung im

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Der GmbH-Geschäftsführer als Leiharbeitnehmer

Die Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des AÜG.

Liegt eine Verleiherlaubnis vor und überlässt der Verleiher dem Entleiher auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Arbeitskräfte, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihm stehen, ist

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Geschäftsführer als Minijob

Die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG findet auf Einkünfte aus der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Anwendung.

Eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2a i.V.m. Abs. 2 EStG kann nur für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung

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Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen Pensionszusage – und die zwischenzeitlichen Gehaltssteigerungen

Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen

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Das Bezugsrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers – und der Widerrufsvorbehalt im Insolvenzfall

Mit der Auslegung eines Widerrufsvorbehalts zum Bezugsrecht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung im Insolvenzfall hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht einem uneingeschränkt unwiderruflichen

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Die Rentenversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers – und ihre Kündigung durch den Insolvenzverwalter

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht einem uneingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht gleich, solange die tatbestandlichen Voraussetzungen des vereinbarten Vorbehalts nicht erfüllt sind, und kann das Vorliegen dieser tatbestandlichen Voraussetzungen bei insolvenzbedingter

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Verdeckte Gewinnausschüttung wegen vorzeitiger Kapitalabfindung einer Pensionszusage

Findet eine GmbH die einem beherrschenden -oder infolge gleichgelagerter Interessen steuerrechtlich als beherrschend behandelten- Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Zusage auf laufende Rentenzahlungen entgegen der zugrundeliegenden Versorgungsvereinbarung vor der Beendigung des Dienstverhältnisses in einem Einmalbetrag durch Auszahlung der fälligen Beträge aus einer Rückdeckungsversicherung

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Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Zahlt eine GmbH ihrem beherrschenden (und weiterhin als Geschäftsführer tätigen) Gesellschafter-Geschäftsführer aus Anlass der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf seinen Sohn eine Abfindung gegen Verzicht auf die ihm erteilte betriebliche Pensionszusage, obschon als Versorgungsfälle ursprünglich nur die dauernde Arbeitsunfähigkeit und die

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltsstundungen

Längerfristige Stundungen erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern ohne zeitliche Befristungen oder Festlegung von Überprüfungszeiträumen nebst Maßstäben stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar. Bei der Prüfung, ob ein Versorgungsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers noch erdient werden kann, ist ein Anspruch auf eine vorgezogene anteilige Altersrente zu

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Fälligkeit einer Tantieme

Der Anspruch auf Tantiemen wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig, sofern nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vertraglich vereinbart ist.

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung tritt der Zufluss mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht ein. Das ist in der

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