Oberlandesgericht München

Außerordentliche Kündigung einer GbR bei Insolvenz eines Gesellschafters

Ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur außerordentlichen Kündigung der Gesellschaft berechtigt, wenn ihm eine Fortsetzung der Gesellschaft bis zum Vertragsende oder zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zugemutet werden kann, weil das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern grundlegend gestört oder ein gedeihliches Zusammenwirken aus sonstigen, namentlich auch wirtschaftlichen Gründen, nicht

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Doppelinsolvenz von GmbH und ihrem Gesellschafter

Das Stehenlassen der Gesellschafterleistung, das zur Umqualifizierung in Eigenkapital führt, ist in der Insolvenz des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft als unentgeltliche Leistung anfechtbar. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Gesellschafters muss, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung, bei der Anmeldung von Forderungen in der Insolvenz der Gesellschaft die Anfechtbarkeit

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