Konferenzraum

Die vom falschen Partner einberufene Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft

Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.

In der Partnerschaftsgesellschaft gelten für die Behandlung von Beschlussmängeln die zum Personengesellschaftsrecht entwickelten Grundsätze. Bei der Personengesellschaft führt

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Abberufung eines Geschäftsführers – durch die unzuständige Gesellschafterversammlung

Die Abberufung eines Geschäftsführers durch die nach der Satzung dafür nicht zuständige Gesellschafterversammlung ist keine zustandsbegründende Satzungsdurchbrechung.

Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte, nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhende Kompetenzverteilung verstoßen, sind lediglich anfechtbar.

In dem

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Gemeinsame Gesellschafterversammlungen bei mehreren Tochtergesellschaften – und die Kostenrechnungen des Notars

Bei der Beurkundung der Gesellschafterversammlungen zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung, in denen jeweils die Zustimmung zur Aufhebung von Unternehmensverträgen mit derselben Alleingesellschafterin beschlossen wurde, in einer Niederschrift handelt es sich um mehrere in einem Beurkundungsverfahren zusammengefasste Beurkundungsgegenstände.

Für die Zusammenfassung

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Aufnahme einer neuen Komplementärin – und der Beschluss der Gesellschafterversammlung

Bestimmt der Gesellschaftsvertrag eine Publikums-KG, dass die Gesellschafter über alle Angelegenheiten der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit beschließen, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen oder im Gesellschaftsvertrag andere Mehrheitsverhältnisse vorgesehen sind, kann auch eine neue persönlich haftende Gesellschafterin mit einfacher

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Landgericht Leipzig

Kündigung eines Gewinnabführungsvertrages

Bei der Beschlussfassung über die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die beherrschte Gesellschaft ist der herrschende Gesellschafter stimmberechtigt.

Die Stimmen des herrschenden Gesellschafters sind mithin mitzuzählen, er unterliegt keinem Stimmverbot (§ 47 Abs. 4 Satz 2 Fall 1

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Bundesverwaltungsgericht

Wann ist ein Beschluss ein Beschluss?

Wenn das Ergebnis der Abstimmung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt ist, kann ein Gesellschafter durch Erhebung einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) klären, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss gefasst worden ist.

Die Entscheidung über die Entlastung

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Schreibblock

Dicke Luft in der Gesellschafterversammlung

Der Versammlungsleiter einer GmbH-Gesellschafterversammlung kann von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmt werden.

Ein Gesellschafter hat keinen Anspruch darauf, dass über die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers und den Widerruf der Prokura eines anderen Gesellschafters in einem Abstimmungsgang abgestimmt wird.

Ein Stimmverbot wegen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Beitragserhöhung

Ein Beschluss der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft zu einer Beitragserhöhung ist – sofern nicht eine gegenteilige allseits oder individuell wirkende Bedingung vereinbart ist – zu Lasten des zustimmenden Gesellschafters auch dann verbindlich, wenn nicht sämtliche Gesellschafter zugestimmt haben, der Beschluss aber

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Stimmverbot des GmbH-Gesellschafters

Soll ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung abberufen werden, ist, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil festgestellt hat, ein Gesellschafter, der die Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer begangen hat, von der Abstimmung ausgeschlossen.

Ein Gesellschafter ist regelmäßig

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Bücherregal

Auskunftsanspruch des GmbH-Gesellschafters

Gegen einen Vorratsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH, mit dem einem Gesellschafter über ein konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, die Anfechtungsklage

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Schild

Gesellschafter-Vollversammlung

Zu den Voraussetzungen einer Universalversammlung im Sinne von § 51 Abs. 3 GmbHG, bei deren Einberufung die Ladungsvorschriften nicht beachtet worden sind, gehört nicht nur, dass alle Gesellschafter anwesend sind, sondern dass sie mit der Abhaltung der Gesellschafterversammlung zum Zwecke

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