GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers

Unterhält eine Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zum Einzelunternehmen einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb, kann regelmäßig nicht angenommen werden, dass der Einzelunternehmer die Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft im wirtschaftlichen Interesse des Einzelunternehmens ausübt; seine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft gehört

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