Völkerrecht – und die Auslegung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz ist völkerrechtsfreundlich auszulegen.

Völkervertragliche Bindungen haben innerstaatlich nicht den Rang von Verfassungsrecht.Gleichwohl besitzen sie verfassungsrechtliche Bedeutung als Auslegungshilfe für die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes.

Ihre Heranziehung ist Ausdruck der

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