Die richtlinienkonforme Auslegung eines deutschen Gesetzes entgegen seinem eindeutigen Wortlaut, seinem Sinn und Zweck und der Gesetzgebungsgeschichte überschreitet die Befugnis der Gerichte. Dies gilt auch dann, wenn nur hierdurch den Anforderungen einer unionsrechtlichen Richtlinie bzw. einer entsprechenden Rechtsprechung des Gerichtshofs
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