Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich, die den infolge einer Vaterschaftsanfechtung eingetretenen Verlust der Staatsangehörigkeit eines Kindes betraf. Der Ausgangssachverhalt Das Kind wurde im Jahr 2004 in Deutschland geboren. Ihre Mutter, eine serbische Staatsangehörige, hielt sich seit 1994 auf der Grundlage ausländerrechtlicher Duldungen im Bundesgebiet auf. Im Mai 2014
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