Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Außerkraftsetzung einer Vorschrift des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung des Landes Berlin (sogenannter „Mietendeckel) im Wege einer einstweiligen Anordnung als unzulässig verworfen. Das Gesetzgebungsverfahren zum Berliner Mietendeckel Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, begehrten, die Verletzung der Regelungen zu bestimmten Auskunftspflichten
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