Eine gesetzlich Krankenversicherte hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Abnehmspritze gegenüber der Krankenkasse.
In dem vom Sozialgericht Mainz entschiedenen Fall beantragte eine gesetzlich krankenversicherte Frau die Kostenübernahme für das Mittel „Wegovy“, was ihre Krankenkasse ablehnte.
Diese Entscheidung
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