Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich ein Pflegedienstleister gegen die Bestimmung einer Schiedsperson durch die Aufsichtsbehörde nach § 132a Abs. 2 Satz 7 SGB V in der bis zum 28.12.2015 geltenden Fassung wandte: Der Ausgangssachverhalt Die Beschwerdeführerin betreibt ein Unternehmen, das bundesweit Leistungen der
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