Lohn

Freiwillige Rentenbeiträge – und die Grundrente

Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit nicht zu den Grundrentenzeiten. 

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall wurde um eine höhere Regelaltersrente unter Berücksichtigung eines Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) gestritten.

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