Das Landgericht Berlin hat die Klage eines Grundsicherung vom Jobcenter beziehenden Mieters gegen seine Vermieterin auf Rückzahlung von teilweise grundlos gezahlter Miete abgewiesen, da dieser Anspruch zur Überzeugung des Landgerichts jedenfalls nicht dem Mieter zustehe.
Nach der Entscheidung des Landgerichts
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