Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Reisemängel für die Krankenkasse

Der Sozialversicherungsträger, der es schuldhaft versäumt hat, auf ihn übergegangene reisevertragliche Schadensersatzansprüche innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen,

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