Kündigung ohne Vollmacht

Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 174 Satz 1 BGB.

Mit dieser Begründung hat das Bundesarbeitsgericht in dem hier

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