Bundesfinanzhof (BFH)

Die vor Einführung der Abgeltungsteuer gezahlte Vorabverwaltungsgebühr – und der Gestaltungsmissbrauch

Bei einer Vorabverwaltungsgebühr, die bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrages gemäß dem „Grand-Slam-Programm“ gezahlt wird, handelt es sich um abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Auch wenn das Grand-Slam-Programm in zeitlichem Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Abgeltungsteuer angeboten worden

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Ringweise Anteilsveräußerungen zur Verlustnutzung

In ringweisen Anteilsveräußerungen und -erwerben zur Verlustnutzung liegt kein Gestaltungsmißbrauch. Die verlustbringende Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Veräußerer in engem zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe

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