Klärschlamm als Dünger

Das Verbot der Klärschlammaufbringung wirkt nicht wie eine Enteignung. Das Eigentum ist nicht in der Substanz, sondern allenfalls in der Verwendung beeinträchtigt. Hierfür sieht das Gesetz einen Ausgleich nicht vor.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Rostock in dem hier

Artikel lesen

Bootsstege am Bodensee

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in drei Verfahren die aus Umweltgründen getroffenen Anordnungen des Landratsamts Konstanz zur Beseitigung von Bootsstegen am Bodensee im Wesentlichen als rechtmäßig bestätigt.

In zwei Verfahren wendeten sich die Kläger, Eigentümer von Grundstücken in der Gemeinde Gaienhofen,

Artikel lesen