Hat der Bankkunde einen Gewahrsam am Bargeld im Ausgabefach eines Geldautomaten, wenn er den Auszahlungsvorgang durch Einführen seiner Karte und Eingabe der zugehörigen PIN-Nummer ausgelöst hat? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichshof zu befassen:
Zugrunde lag dem ein
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