Die Drohungen über „Facebook“

Nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) kann ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung gerechtfertigt sein, wenn die Bedrohungen über Facebook erfolgen.

So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer Mutter, die mit ihrem 7jährigen Sohn von einer Bekannten durch Facebookeinträge

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Gewaltschutz und Unionsrecht

Für Fälle häuslicher Gewalt sehen die einschlägigen Gewaltschutzvorschriften unter anderem ein (zeitlich befristetes) Verbot für den Täter vor, sich seinem Opfer zu nähern. Was aber, wenn das Opfer danach doch wieder mit dem Täter zusammen leben will? Verlangt das Näherungsverbo

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