Können „freie Mitarbeiter“ sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer und steuerlich trotzdem selbständig sein? Und fällt in diesem Fall auf die vom Dienstherrn aufgrund der abweichenden sozialversicherungsrechtlichen Einordnung zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge Umsatzsteuer an? Diese Frage hatte jetzt der Bundesfinanzhof aufgrund der Klage eines „festen
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