Gewerbliche Einkünfte – und der Ermäßigungshöchstbetrag bei Zusammenveranlagung

Bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG ist keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen. Innerhalb einer Einkunftsart sind somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren. Bei Ehegatten sind positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen. Nach §

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Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft – und die Gewerbesteueranrechnung für Veräußerungsgewinne

Die im Anschluss an die Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft erzielten und mit Gewerbesteuer belasteten Veräußerungs- und Aufgabegewinne unterliegen der Steuerermäßigung des § 35 Abs. 2 EStG. Nach § 35 Abs. 1 EStG ermäßigt sich die um sonstige Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f und 34g EStG verminderte tarifliche

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Anrechnung ausländischer Steuern und das EU-Recht

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtsfrage vorgelegt, ob die Regelungen in § 34c EStG über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die festgesetzte deutsche Einkommensteuer in Einklang mit den unionsrechtlichen Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten steht. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht

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Verfall von Anrechnungsüberhängen

Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, kann ein Steuerermäßigungsbetrag gemäß § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht beansprucht werden, wenn der Steuerpflichtige aufgrund eines Verlustabzugs gemäß § 10d EStG keine tarifliche Einkommensteuer schuldet, obwohl er gleichzeitig mit Gewerbesteuer belastet ist.

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