Verfall von Anrechnungsüberhängen

Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, kann ein Steuerermäßigungsbetrag gemäß § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht beansprucht werden, wenn der Steuerpflichtige aufgrund eines Verlustabzugs gemäß § 10d EStG keine tarifliche Einkommensteuer schuldet, obwohl er gleichzeitig mit Gewerbesteuer belastet ist.

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