In Fällen der Hinterziehung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist bei der Berechnung der verkürzten Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer die in den Veranlagungszeiträumen (hier: 2006 und 2007) noch vorzunehmenden Gewerbesteuerrückstellungen zu berücksichtigt.
Dabei ist zu bedenken, dass die in Bezug auf die
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