Ein Gewerbesteuermessbescheid entfaltet keine Bindungswirkung für den Gewerbesteuerbescheid hinsichtlich der Bestimmung der hebeberechtigten Gemeinde. In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass das Finanzamt in einem Gewerbesteuermessbescheid nicht mit bindender Wirkung für den Gewerbesteuerbescheid auch die hebeberechtigte Gemeinde bestimmt. Diese Bestimmung ist als materiell-rechtliche Voraussetzung vielmehr eigenständig beim Erlass des
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