Übertragung von Eigentumswohnungen vor vollzogener Teilung – und der gewerbliche Grundstückshandel

Veräußert ein Eigentümer nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf -wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte- Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind damit fünf Veräußerungsvorgänge gegeben, die sich zwangsläufig auf fünf unterschiedliche Objekte beziehen müssen. Damit ist die Drei-Objekte-Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

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Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften und der gewerbliche Grundstückshandel des Gesellschafters

Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.

Seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs erfasst die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung

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5 Mehrfamilienhäuser und die 3-Objekte-Grenze

Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze.

Nach § 15 Abs. 2 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen

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Gewerblicher Grundstückshandel mittels GmbH

Die Einbringung eines Grundstücks in eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Gebäudes ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen. Der Gewinn, der anlässlich

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Gewerblicher Grundstückshandel

Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Nur wenn schon andere

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