Bettenvermietung an „Subunternehmer“ in der Fleischverarbeitung

Die Vermietung einer Vielzahl von Unterkunftsplätzen an Subunternehmer der örtlichen Fleischverarbeitungsindustrie zur Unterbringung von Arbeitnehmern ist als gewerblich einzustufen. In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall war der Kläger in den Streitjahren Eigentümer mehrerer Immobilien, die jeweils aus mehreren Wohneinheiten bestanden. Außerdem hatte er weitere Immobilien mit jeweils mehreren

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