Gewerkschaftshaus

Tarifzuständigkeit der IGBCE

Für die Bestimmung der Tarifzuständigkeit der IGBCE sind aufgrund ihres satzungsmäßigen Bekenntnisses zu der Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die dort genannten Kriterien zur Abgrenzung der Organisationsbereiche der DGB-Gewerkschaften, insbesondere das Kriterium „ein Betrieb – eine Gewerkschaft“, heranzuziehen. Daran haben

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Abmahnung wegen Gewerkschaftstätigkeit?

 Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für unrechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch

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Gewerkschaftshaus

Die Gewerkschaft und ihre Angestellten – oder: Ablösung einer betrieblichen Altersversorgung

Will ein gewerkschaftlicher Arbeitgeber künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse von Betriebsrentenanwartschaften verringern, muss er darlegen, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte ohne den Eingriff anzunehmen ist, dass gewerkschaftliche Handlungsspielräume, die über bereits bestehende und konkret geplante Maßnahmen gewerkschaftlichen Handelns

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Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen – oder: die gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmer

Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich orga-nisierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag verletzt nicht die negative Koalitionsfreiheit, solange sich daraus nur ein faktischer Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht. Mit dieser Begründung hat

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Die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

Tariffähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler Arbeitsbedingungen tarifvertraglich mit der Wirkung zu regeln, dass sie für die tarifgebundenen Personen unmittelbar und unabdingbar wie Rechtsnormen gelten.

Sie ist Voraussetzung für den Abschluss von Tarifverträgen.

Eine Arbeitnehmervereinigung

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Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk – und die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V.

Das Bundesarbeitsgericht hat einen Rechtsstreit über die Beitragspflicht zur Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – bei Abschluss des

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Karlsruhe und das Tarifeinheitsgesetz

Das Freiheitsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG schützt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen, insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen, deren Bestand und Anwendung sowie Arbeitskampfmaßnahmen. Das Grundrecht vermittelt jedoch kein Recht auf unbeschränkte tarifpolitische Verwertbarkeit von Schlüsselpositionen und Blockademacht zum eigenen Nutzen.

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Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

Die Tarifzuständigkeit der vertragschließenden Gewerkschaft ist für den Tarifvertrag entscheidungserheblich. Fehlte sie, wäre der Vertrag kein Tarifvertrag iSd. § 1 Abs. 1 TVG, sondern lediglich eine Kollektivvereinbarung ohne normative Wirkung, die das Arbeitsverhältnis der -tarifgebundenen- Parteien nicht mit unmittelbarer und

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