Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages werden nicht nur „deklaratorisch“ die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt.
Dabei kann ein tarifvertraglicher
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