Geldrechner

Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs – und die Zurechnung des Mehrgewinns bei einem Mitunternehmer

Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind. Für die Zurechnung eines solchen Mehrgewinns bei diesem Mitunternehmer ist bei der Gewinnermittlung durch

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Die Digitalisierung der Unternehmen

Zur Förderung der Digitalisierung des Mittelstandes hat das Bundeswirtschaftsministerium eine neue Ausschreibung für weitere Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentren bekanntgegeben. Unter dem Motto „Innovative Lösungen für die Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft“ soll die deutsche Wirtschaft gerade im mittelständischen Bereich unterstützt werden, damit sie wettbewerbsfähig bleibt und die Digitalisierung verstärkt auch

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Binäre Optionsgeschäfte in der Steuererklärung

Der Handel mit binären Optionen ist kein Glücksspiel, sondern zählt zu den Termingeschäften. Der Anleger spekuliert auf ein vorher genau festgelegtes Ereignis. Tritt es ein, erzielt er einen Gewinn, geht die Spekulation negativ aus, verliert der Anleger das eingesetzte Kapital. Werden beim Handel mit binären Optionen Gewinne erwirtschaftet, erfolgt die

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Die Rolex für gute Vertriebszahlen

Schreibt ein Unternehmen einen Wettstreit aus, bei dem ein bestimmter Sachpreis jedem Mitarbeiter versprochen wird, der für diesen Contest festgelegte Vertriebszahlen erreicht, dann muss der Sachpreis auch an die Mitarbeiter übereignet werden, die die Bedingungen erfüllt haben. So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines Gebietsverkaufsleiters,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Lotto-Gewinn als Betriebsausgabe

Spielgewinnansprüche gegen einen bilanzierenden Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie sind grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Entstehung Gewinn mindernd zu berücksichtigen, wenn keine Anhaltspunkte für eine betrügerische Ausrichtung des Geschäftskonzepts vorliegen, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung. Die klagende Lotto-Servicegesellschaft organisierte in den Streitjahren Spielgemeinschaften zur Teilnahme an den wöchentlichen Ausspielungen

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