Gemeinsame Wohnungseinbrüche – und die Gewinnabschöpfung

Mehrere Tatbeteiligte, die an denselben Gegenständen Mitverfügungsgewalt erlangt haben, haften auch nach dem neuen Recht der Vermögensabschöpfung, das durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 eingeführt worden ist, als Gesamtschuldner. Dies gilt auch ungeachtet des Umstands, dass Namen und Anzahl der weiteren Mittäter nicht festgestellt sind. Bundesgerichtshof,

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Gewinnabschöpfung mittels Verbandsgeldbuße

Mit dem tatrichterlichen Ermessen bei der Gewinnabschöpfung mittels Verbandsgeldbuße gemäß § 30 OWiG hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im Ausgangspunkt ist bei der Zumessung der Geldbußen dem Grunde nach zwischen den Bedürfnissen der Ahndung des Rechtsverstoßes und der Gewinnabschöpfung zu unterscheiden. Die Verbandsgeldbuße soll aus einem der Höhe

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Verfall – und die Steuerbelastung

Eine Doppelbelastung durch Abschöpfung des Bruttobetrages einerseits und dessen Besteuerung andererseits ist zu vermeiden. Dies geschieht regelmäßig dadurch, dass der abgeschöpfte Betrag im Besteuerungsverfahren gewinnmindernd geltend gemacht wird; das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG gilt mangels Strafcharakters der Verfallsanordnung nicht. Die Berücksichtigung einer nur voraussichtlichen Besteuerung im Strafverfahren

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„TV total“ und die Abschöpfung von Werbeeinnahmen

Die Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Die Länder dürfen demnach in ihren Landesmediengesetzen vorsehen, dass private Fernsehsender an die Landesmedienanstalt Werbeeinnahmen abführen müssen, die sie für Sendungen vereinnahmt haben, die die Landesmedienanstalt als rechtswidrig beanstandet. Die Klägerin des jetzt vom

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Präventive Gewinnabschöpfung

Bei der Sicherstellung eines Geldbetrages zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr (§ 26 Nr. 1 Nds. SOG) im Rahmen der sogenannten „präventiven Gewinnabschöpfung“ sind zwei Varianten denkbar: Die gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit kann sich zum einen aus der Verwendungsabsicht des Besitzers des Geldbetrages ergeben („Gefahr durch das Geld“). Zum

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Präventive Gewinnabschöpfung

Die Sicherstellung von Bargeld im Rahmen der sog. „Präventiven Gewinnabschöpfung“ kann in Niedersachsen nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts als präventiv-polizeiliche Maßnahme auf der Grundlage von § 26 Nr. 1 Nds. SOG gerechtfertigt sein, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist. Dabei stellt nach Auffassung des Lüneburger Oberverwaltungsgerichts

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