Erlischt eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Gewinnfeststellungsbescheid nur noch von den früheren Gesellschaftern angefochten werden, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der anzufechtende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft. Tritt die Vollbeendigung ‑wie im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall- während des finanzgerichtlichen Verfahrens ein, sind grundsätzlich die durch
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