Bundesfinanzhof (BFH)

Steuerverweigerung aus Gewissensgründen

Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesfinanzhofs als auch des Bundesverfassungsgerichts kann sich der Steuerbürger nicht der Mitfinanzierung von Staatstätigkeiten, die er aus Gewissensgründen ablehnt, entziehen.

Der Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) ist durch die Pflicht

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