Der Bundesgerichtshof auf vier Klagen von Verbraucherschutzverbänden entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind.
Die klagenden Verbraucherschutzverbände hielten die von
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