Bundesgerichtshof

Insolvenzanfechtung – und der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können. Bereits mit Urteil vom 06.05.2021 hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO

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Geldscheine

Zahlungen des Unterhaltsschuldners auf geleistete Unterhaltsvorschüsse – und die Insolvenzanfechtung

Ein unterhaltspflichtiger Schuldner kann trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen ohne Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handeln, wenn sich die einzelnen Unterhaltszahlungen in einer Größenordnung bewegen, die es nahelegt, dass es sich wirtschaftlich um Zahlungen aus dem zugunsten der Unterhaltsgläubiger pfändungsgeschützten Teil des Einkommens oder von einem jederzeit schützbaren Konto handelt. In diesem

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Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und Insolvenzanfechtung im insolvenzreifen Unternehmen

Kennt der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit, kann das daraus folgende starke Beweisanzeichen für seinen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei der Befriedigung eines Gläubigers entfallen, wenn der mit diesem vorgenommene Leistungsaustausch bargeschäftsähnlichen Charakter hat und zur Fortführung des Unternehmens notwendig ist. Das aus der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit abgeleitete Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz entfällt trotz

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Rechtsgeschäfte unter Angehörigen – und die vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung

Aktuelle hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung nach § 3 Abs. 1 AnfG bei einem Rechtsgeschäft unter Angehörigen zu befassen: Im hier entschiedenen Fall hatte der Grundstücksübertragungsvertrag zu einer objektiven Benachteiligung von Gläubigern des Schuldners gemäß § 1 AnfG geführt. Der Gläubiger hätte ohne die angefochtene

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