Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Aktenstapel

Ersatzeinreichung – und die Glaubhaftmachung

Zur Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf es der anwaltlichen Versicherung des Scheiterns einer oder mehrerer solcher Übermittlungen nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs

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Fristwahrung per Telefax

Mit der Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Rechtsmittelbegründung mittels Telefax hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.

Anlass hierfür war der Fall einer versäumten Berufungsbegründungsfrist, bei der der Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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