Für bei der Feuerwehr in Brandenburg Beschäftigte vermindert sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für jeden auf einen Arbeitstag fallenden gesetzlichen Feiertag um die Arbeitszeit, die an diesem Tag zu leisten wäre. Dies verpflichtet die Stadt als Arbeitgeberin aber nicht dazu, die Sollarbeitszeit des Arbeitnehmers für gesetzliche Feiertage zu reduzieren, an
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