Ausscheiden in Anwendung eines Sozialplans – und der anteilige Bonusanspruch

Eine in einem Sozialplan enthaltene Regelung „Im Austrittsjahr erhalten Mitarbeiter einen Bonus gemäß der jeweils gültigen Bonusregelung zeitanteilig, sofern das Arbeitsverhältnis im Austrittsjahr mindestens drei Monate bestanden hat, mit anderen Worten der Austrittstermin des Arbeitsverhältnisses nicht vor dem 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres liegt. Sollte das Austrittsdatum vor dem 01.Juli liegen,

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Schwerbehindertenausweis

Sozialplan – und der Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan grundsätzlich die Gewährung eines zusätzlichen Abfindungsbetrags zum Ausgleich der durch eine Schwerbehinderung bedingten wirtschaftlichen Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlusts vorsehen, dessen Zahlung aber wegen einer im Sozialplan vorgesehenen Höchstbetragsregelung bei älteren schwerbehinderten Arbeitnehmern unterbleibt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht

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Taschenrechner

Die Höchstbetragsregelung in der Sozialplanabfindung – und der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Arbeitgeber und Betriebsrat haben nach § 75 Abs. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass jede Benachteiligung von Personen aus den in der Vorschrift genannten Gründen unterbleibt. § 75 Abs. 1 BetrVG enthält nicht nur ein Überwachungsgebot, sondern verbietet zugleich Vereinbarungen, durch die Arbeitnehmer aufgrund der dort aufgeführten Merkmale benachteiligt werden.

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Krankenhausflur

Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Die Überstundenregelung für Wechselschicht- und Schichtarbeit in § 7 Abs. 8 Buchst. c der für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände maßgebliche durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) verstößt gegen das Gebot der Normenklarheit und ist unwirksam. Das Vorliegen von Überstunden richtet sich

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Stempeluhr

Überstunden im TVöD-K – und die Teilzeitbeschäftigten

Die für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände maßgebliche Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) enthält für den Freizeitausgleich und die Vergütung von Stunden, die Teilzeitbeschäftigte ungeplant über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus erbringen, eigenständige Regelungen, die sich so sehr von den Regelungen zum

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Tariflicher Nacharbeitszuschlag – und seine zeitliche Differenzierung

Die Differenzierung zwischen Nachtarbeit von 21.00 bis 6.00 Uhr mit einer Zuschlagshöhe von 50 % und Schichtarbeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr mit einer Zuschlagshöhe von 25 % im Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, Fruchtsaftindustrie, Mineralbrunnenindustrie Niedersachsen/Bremen vom 23.08.2005 hält sich unter Berücksichtigung weiterer damit

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Gewerkschaftshaus Frankfurt

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt – und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, aus dem sich auch ein Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung ergeben kann, gebietet dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gegebenen Regelung gleich zu behandeln. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs.

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Geld

Tariflohn – und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein Gebot der Verteilungsgerechtigkeit, das verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches entsprechend seiner Eigenart ungleich zu behandeln. Wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers greift dieser Grundsatz nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch ein gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht

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Lohn

Auszubildende in Teilzeit – und die Ausbildungsvergütung

Teilzeitauszubildenden im öffentlichen Dienst ist nach § 8 Abs. 1 TVAöD – BT eine Ausbildungsvergütung in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil ihrer Ausbildungszeit an der eines vergleichbaren Auszubildenden in Vollzeit entspricht. Die zutreffende Auslegung von § 8 Abs. 1  Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vom 13.09.2005 in

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Kinder

Kindergartenfinanzierung – und der Zuschuss für einen kirchlichen Betreibers

Das nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist nicht verfassungswidrig. Es stellt keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG dar, dass kirchliche Träger von Kindertagesein­richtungen einen höheren Eigenanteil als andere freie Einrichtungsträger aufzubrin­gen haben. Außerhalb des Kinderbildungsgesetzes bestehe keine Anspruchsgrundla­ge, aufgrund derer der Kläger einen höheren Zuschuss verlangen könne. Mit dieser

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Wettannahmestellen – und ihre Öffnung bei „Click & Collect“-Angeboten

Einer reinen Wettannahmestelle darf trotz Corona insoweit öffnen, dass lediglich eine Abgabe und Entgegennahme von Spielscheinen, die Auszahlung von Gewinnen und das Aufladen und Sperren von Kundenkarten angeboten wird und Verweilmöglichkeiten nicht eröffnet werden. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall dem Eilantrag der Inhaberin

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Sozialleistungen eines arbeitslosen Wanderarbeiters

Steht einem früheren Wanderarbeitnehmer und seinen Kindern ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Schulbesuchs der Kinder zu, kann ihnen nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer arbeitslos geworden ist, jeglicher Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit versagt werden. Denn das stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber Inländern dar und verstößt gegen europäisches Recht. So hat der

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Konferenzraum

Die Besorgnis der Befangenheit bei einer Stellenbesetzung

Die im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung der Bewerber schließt es aus, dass jemand, der das Auswahlverfahren persönlich verantwortet, eine Ausschreibung für einen konkreten Bewerber verspricht. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und dem Antragsgegner untersagt, die Stelle eines Staatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn

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Konferenzraum

Kindergeld für das Kind des Ehepartners eines Grenzgängers

Kindergeld unterliegt dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Zahlung von Kindergeld für das Kind des Ehepartners eines Grenzgängers, das zu diesem in keinem Abstammungsverhältnis steht, darf von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht verweigert werden. So die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall eines Vorabentscheidungsersuchens des Obersten Schiedsgerichts

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Gesamtzusagen – undder arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Wenn und soweit Regelungen in Gesamtzusagen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, führt die unzulässige Gruppenbildung allein zu einem Anspruch im Zusammenspiel mit der vom Arbeitgeber geschaffenen kollektiven Regelung auf Anpassung nach oben. Aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich nichts Weitergehendes. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bildet als privatrechtliche Ausprägung des

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Fernseher

Rundfunkbeitrag trotz fehlendem Fernseher

Im privaten Bereich ist von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten, unabhängig von der Frage, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorhanden ist. Der Gleichbehandlungsgrundsatz steht dem nicht entgegen. So hat das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall eine Klage gegen den Rundfunkbeitragsbescheid des Südwestrundfunks abgewiesen. Bereits im Jahr 2013 hatte

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Keine weitere Schließung von Tattoo-Studios in Niedersachsen

Die vollständige Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen in Tattoo-Studios kann derzeit nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG angesehen werden. Vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist so in dem hier vorliegenden Fall des Eilantrags eines Tattoo-Studio-Betreibers entschieden worden. Gleichzeitig ist die in § 7 Abs. 2

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Großflächige Elektronikfachmärkte und die Öffnung

Die Schließung von großflächigen Einzelhandelsläden mit über 800 qm Fläche nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist rechtens. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sind nicht dadurch verletzt, dass Teilabsperrungen bei Geschäftsgrößen von mehr als 800 qm Verkaufsfläche unzulässig sind. Mit dieser Begründung hat das

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Archiv

Öffnung eines Outlet-Centers

Die Schließung eines Outlet-Centers in Schleswig-Holstein verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen § 6 Abs. 3 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung entschieden und die Regelung außer Vollzug gesetzt. Den Antrag hat die Betreiberin des Outlet-Centers in Neumünster, welches über 122 Ladengeschäfte verfügt,

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Möbelhaus,Einzelhandel

Die Begrenzung der Verkaufsfläche bei Einrichtungs- und Möbelhäusern

Die einer vollständigen Betriebsöffnung entgegenstehende Verordnungsregelung nach der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist wegen einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG als unverhältnismäßig anzusehen. So hat das Verwaltungsgericht Mainz in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages gegen die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 qm entschieden. Antragstellerin ist die

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Oberlandesgericht München

Vermittlung eines ehrenamtlichen Besuchsbetreuers im Strafvollzug

Der grundrechtliche Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG beinhaltet, dass jede staatliche Stelle bei ihrem Handeln, unabhängig von der Handlungsform und dem betroffenen Lebensbereich, die in dem Gleichheitssatz niedergelegte Gerechtigkeitsvorstellung zu beachten hat. Der staatlichen Stelle ist es daher verwehrt, das Verfahren oder die Kriterien einer Vergabe

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Dienstvereinbarung – und ihr späterer Verstoß gegen den personalvertretungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Verstößt eine Dienstvereinbarung zunächst nicht gegen den personalvertretungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, kann sich dies durch spätere Entwicklungen ändern. Dienststelle und Personalrat müssen beim Abschluss von Dienstvereinbarungen nach § 61 Abs. 1 Satz 1 HPVG dafür sorgen, dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Das schließt eine

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Betriebliche Übung – und die Vorstandsvergütung

Ein Vorstandsmitglied kann einen Anspruch auf eine Sonderleistung nicht auf eine betriebliche Übung der Aktiengesellschaft stützen. Eine betriebliche Übung begründet für den Vorstand keinen Anspruch, sondern kann nur für die Auslegung seines Anstellungsvertrags von Bedeutung sein. Der Vorstand kann einen Anspruch auf eine Sonderleistung auch nicht aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen

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Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Ob das Verbot eines Unternehmens der Privatwirtschaft, auffällige großflächige Zeichen religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz zu tragen, wirksam ist, hängt von der Auslegung von europäischem Unionsrecht ab. Das Bundesarbeitsgericht hat daher im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV vier Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union

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Der Weihnachtszirkus vor dem Olympiastadion

Das Land Berlin muss den „Weihnachtszirkus“ vor dem Olympiastadion ermöglichen und kann ihn nicht unter Berufung auf den Tierschutz blockieren. Das hat das Verwaltungsgerichts Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin auf den Antrag des Zirkusunternehmers. Seit 24 Jahren veranstaltet dieser in der Weihnachtszeit einen Zirkus

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Betriebliche Altersversorgung – und der Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG können Versorgungsverpflichtungen nicht nur auf einer Versorgungszusage, sondern auch auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen. Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende

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Die Streikbruchprämie – als zulässiges Kampfmittel

Ein bestreikter Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht auf die Klage eines Verkäufers gegen seinen Arbeitgeber, einem Einzelhandelsunternehmen. In den Jahren 2015 und 2016 wurde der Betrieb, in der klagende Verkäufer vollzeit eingesetzt war,

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Betriebliche Altersversorgung, nicht berücksichtigten Beschäftigungszeiten – und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG können Versorgungsverpflichtungen nicht nur auf einer Versorgungszusage, sondern auch auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen. Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende

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Pharmarabatte – und die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung

Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG mindern die Bemessungsgrundlage für die gelieferten Arzneimittel. Rabatte, die Pharmaunternehmen für die Lieferung von Arzneimitteln zu gewähren haben, mindern umsatzsteuerrechtlich die Steuerschuld der Pharmaunternehmen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine Lieferung für gesetzlich oder privat krankenversicherte Personen handelt.

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Betriebliche Karnevalsfeier – und das Teilnahmerecht des Arbeitnehmers

Zu Karnevalsfeiern, Weihnachtsfeiern und Betriebsausflüge, die vom Arbeitgeber betriebsöffentlich für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer angeboten werden, ist jeder Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist, einzuladen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die bis zur Beendigung des Arbeitsvertrags unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt sind. Grundsätzlich ist es zunächst freie Entscheidung

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Notebook

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz – und die Gruppenbildung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gegebenen Regelung gleichzubehandeln. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt. Bei freiwilligen Leistungen muss der Arbeitgeber die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, dass

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Tarifvertragliche Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich eines Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag kann nicht nur „deklaratorisch“ die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt werden. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall bedeutete dies: Anders als § 7

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Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder – und die tarifvertragliche Stichtagsregelung

Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags werden nicht nur „deklaratorisch“ die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt. Damit kann ein tarifvertraglicher Anspruch nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG Metall im

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Tarifvertragliche Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder – und die Stichtagsregelung

Mit der tarifvertraglichen Regelung über den persönlichen Geltungsbereich können nicht nur „deklaratorisch“ die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern auch eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt werden. Ein tarifvertraglich geregelter Anspruch (hier: auf einen ergänzenden Abfindungsanspruch) kann daher nicht nur eine Mitgliedschaft in

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Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder – und die Stichtagsregelung

Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages können nicht nur „deklaratorisch“ die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt werden. Vielmehr kann auch eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt werden. Demgemäß kann ein tarifvertraglicher Anspruch nicht nur eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft im

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Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in einem Tarifvertrag können nicht nur „deklaratorisch“ die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern auch eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung – wie die Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem bestimmten Stichtag – festgelegt werden. Dabei kann nicht nur eine

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Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in einem Tarifvertrag werden nicht nur „deklaratorisch“ die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt. Ein Anspruch kann in diesem Fall nicht nur eine Mitgliedschaft in der IG

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Equal pay-Ansprüche – und ihre Verjährung

Der mit der Überlassung entstehende Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wird mit dem arbeitsvertraglich für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt zeitabschnittsweise fällig und unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, § 195 BGB. Für deren Beginn kommt es – neben dem Entstehen des Anspruchs – nach § 199 Abs. 1 Nr. 2

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Tarifliche Leistungen nur an Gewerkschaftsmitglieder – und keine Gleichbehandlung

Haben die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag eine wirksame Geltungsbereichsbestimmung vereinbart, wonach auf bestimmte Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder einen Anspruch haben, kann ein nicht gewerkschaftlich gebundener Arbeitnehmer diese Leistung auch nicht auf Grundlage einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf diesen Tarifvertrag verlangen. Der Kläger kann sich für einen solchen Anspruch auch nicht auf den

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Urlaubsanspruch eines Leiharbeitnehmers – und sein Verfall

Urlaub ist eine in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, i der Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG genannter Regelungsgegenstand und damit eine wesentliche, dem Gebot der Gleichbehandlung unterliegende Arbeitsbedingung iSv. § 10 Abs. 4 AÜG. Für die Dauer der Überlassung steht dem Leiharbeitnehmer ein Urlaubsanspruch in Höhe des (anteiligen) Jahresurlaubs zu, den der

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Abfindungsregelung im Sozialplan – und die nicht berücksichtigte Dauer der Betriebszugehörigkeit

Eine in einem Sozialplan vorgesehene Abfindungsregelung, die die Abfindungshöhe auf fünf bzw. im Falle der Schwerbehinderung sechs Bruttomonatsgehälter festlegt, ohne nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder dem Alter zu differenzieren, verstößt nicht gegen den Grundsatz des Verbotes der Altersdiskriminierung. Jedenfalls im Anwendungsbereich des § 112 a Abs. 2 S. 1

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Gleichbehandlung des Personals in bayerischen Dienststellen

Nach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayPVG haben Dienststelle und Personalrat dafür zu sorgen, dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Danach ist der Gleichbehandlungsgrundsatz iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einzuhalten. Der auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführende personalvertretungsrechtliche

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