Mit der Regelung über den persönlichen Geltungsbereich in einem Tarifvertrag werden nicht nur „deklaratorisch“ die Voraussetzungen für eine normative Wirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 1 TVG wiederholt, sondern es wird vielmehr eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung festgelegt.
Ein Anspruch kann
Artikel lesen











































