Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde bezogen auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und ‑formularen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin ist Kundin einer Sparkasse, die im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke verwendet, die nur grammatisch männliche, nicht aber auch grammatisch weibliche oder geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen enthalten. Die Beschwerdeführerin klagte darauf, die
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