Eine Bezugnahmeklausel ist nicht insgesamt unwirksam, wenn im Arbeitsvertrag auf zwei Tarifwerke verwiesen wurde. Enthält der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche oder konkludente Kollisionsregelung für den Fall, dass mit verschiedenen Arbeitgeberverbänden Tarifwerke unterschiedlichen Inhalts geschlossen werden, führt das lediglich zur Teilunwirksamkeit der
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