Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Umsatzsteuerhaftung bei der Globalzession

Die Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG umfasst alle Formen der Abtretung –auch die Globalzession– von Forderungen des Abtretenden aus Umsätzen. Hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter aufgrund richterlicher Ermächtigung eine zur Sicherheit abgetretene Forderung eingezogen und den Erlös an den

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