Trotz einer zugunsten der Bank bestehenden Globalzession können die auf dem debitorischen Bankkontokonto einer überschuldeten Aktienesellschaft eingehenden Zahlungen masseschmälernde Zahlungen im Sinne von § 92 Abs. 3 Satz 1, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG aF sein. Der Einzug von Forderungen einer insolvenzreifen Aktiengesellschaft auf ein debitorisches Konto ist grundsätzlich eine masseschmälernde Zahlung
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