Die in dem bis Mitte 2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Gebührenregelung für die Erteilung bundesweit geltender glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall der ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ entschieden. Der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, veranstaltet die ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“. Hierfür erteilte ihm das – für länderübergreifende Lotterien
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