Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere Glücksspielpolitik stellt nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union die Kohärenz der strikteren Politik der übrigen deutschen Länder nicht in Frage. Das in allen anderen deutschen Bundesländern geltende Verbot der Veranstaltung von Glücksspielen im Internet und der Werbung dafür kann in angemessenem Verhältnis
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