Keine Erlaubnispflicht für Sportwetten?

Die bestehende Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Sportwetten ist, wie jetzt auch das Verwaltungsgericht Aachen entschied, unionsrechtswidrig.

Mit dieser Begründung erachtete jetzt das Verwaltungsgericht Aachen eine unter Berufung auf das Staatsmonopol von der Stadt Hückelhoven erlassene Ordnungsverfügung gegen einen Sportwettenvermittler

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Landgericht Hamburg

Monopol für Pferdewetten

Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gerechtfertigt sein, wenn mit ihm das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird.

Die Beeinträchtigung

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Glücksspielrechtliches Internetverbot in Bayern

Das glücksspielrechtliche Internetverbot gilt unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Sportwettenmonopols fort.

So befand jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, dass das Internetverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag unabhängig von der Wirksamkeit des staatlichen Sportwettenmonopols auch weiterhin gilt.

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Bundesverwaltungsgericht

Private Sportwetten 2008

Im Jahr 2008 durfte nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz die private Vermittlung von Sportwetten nicht verboten werden, weil zu diesem Zeitpunkt die verfassungs- und europarechtlichen Voraussetzungen für das staatliche Sportwettmonopol nicht vorlagen.

In dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen

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Lotto per SMS

Für eine Glücksspielvermittlung „Lotto per SMS“ gibt es derzeit zumindest in Hessen keine Erlaubnis. Ein in Frankfurt am Main ansässiges Unternehmen ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, eine Erlaubnis des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport

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Bundesverwaltungsgericht

Unlautere Werbung für Glücksspiele

Das Oberlandesgericht München hat dem Freistaat Bayern in zwei Verfahren bescheinigt, in unlauterer Weise für die Durchführung von Glücksspielen geworben zu haben. Einer Verurteilung entging der Beklagte jedoch dadurch, dass dem klagenden Verein keine Klagebefugnis zustand.

Mit dem Staatsvertrag zum

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