Eine Werbeaktion als Glücksspiel?

Glücksspiele sind Wetten gegen Entgelt auf den ungewissen Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses. Wird kein Entgelt für den Erwerb der Gewinnchance verlangt, sondern lediglich der Kaufpreis einer zu erwerbenden Sache, handelt es sich nicht um ein Glücksspiel.

Mit dieser

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Bücherregal

Keine Lotto-Werbung auf Bussen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat der Lotto Hamburg GmbH verboten, mit einer bestimmten Werbekampagne auf öffentlichen Linienbussen für ihre Glücksspiele „Lotto“ und „KENO“ zu werben, da die Werbung gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoße.

Die beklagte Lotto Hamburg GmbH ist ein staatliches

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Büroklammer

L-Dorado

Für das Glücksspielprodukt „L-Dorado“ darf nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts weiterhin keine Werbung gemacht werden.

Die brandenburgische Lottogesellschaft vertrieb sowohl in ihren Annahmestellen als auch über das Internet ein Produkt namens „L-Dorado“. Im Internet konnten Spielscheine ausgefüllt, Bankdaten eingegeben

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Bundesverwaltungsgericht

Unlautere Werbung für Glücksspiele

Das Oberlandesgericht München hat dem Freistaat Bayern in zwei Verfahren bescheinigt, in unlauterer Weise für die Durchführung von Glücksspielen geworben zu haben. Einer Verurteilung entging der Beklagte jedoch dadurch, dass dem klagenden Verein keine Klagebefugnis zustand.

Mit dem Staatsvertrag zum

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