Wesentliche Beteiligung von 1%

Die Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG auf 1% durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 ist nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf verfassungsgemäß.

Es ist allgemein anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden, dass der Gesetzgeber bei

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