Münzen

Organschaft bei einer GmbH & Co. KG

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG kann im Verhältnis zwischen zwei Schwestergesellschaften nicht bestimmt werden, welche Schwestergesellschaft Organträger und welche Organgesellschaft ist, so dass ohne Einbeziehung des gemeinsamen Gesellschafters keine Organschaft zwischen den beiden Schwestergesellschaften besteht. Für die wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2

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Finanzamt

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – und der Umfang von Einspruch und Klage

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen können. Diese können jeweils allein

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Geldautomat

GmbH & Co. KG – und die Gehaltserhöhung für den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Vereinbart der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der einen Anstellungsvertrag mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat und nur im Verhältnis zur GmbH von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung ohne vorheriges Einverständnis der Gesellschafterversammlung der GmbH, ist die Vertragsänderung nach § 181 BGB schwebend unwirksam. Wird

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Bürolisten

Der Gechäftsführer in der GmbH & Co. KG – und die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns

Der Geschäftsführer der Komplementärin einer personalistisch strukturierten GmbH & Co. KG hat bei der Führung der Geschäfte der Gesellschaft auch dann die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, wenn er Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ist. Einer Kommanditgesellschaft kann gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ein Direktanspruchs auf den Ersatz der Schäden zustehen, die

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Büroarbeit

Entlastung des Geschäftsführers in der GmbH & Co. KG

Die vorbehaltlose Entlastung der Komplementärin einer GmbH & Co. KG durch ihre Mitgesellschafter bewirkt zugleich die Entlastung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft. Einer Kommanditgesellschaft kann gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ein Direktanspruchs auf den Ersatz der Schäden zustehen, die ihr aus dessen mittelbarer Geschäftsführung als Geschäftsführer ihrer

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Die Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft

Die formelle Legitimation einer auf eine Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft gestützten Mehrheitsentscheidung ist bereits dann gegeben, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ergibt, dass dieser Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen sein soll. Das gilt für sämtliche Beschlussgegenstände und damit auch für Entlastungsentscheidungen. Bei der nach den §§ 133,

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Die zurückgewiese Handelsregistereintragung bei einer Personengesellschaft

Wird eine von sämtlichen Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft vorgenommene Anmeldung zurückgewiesen, sind die zur Anmeldung berufenen Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst beschwert und beschwerdeberechtigt. Wurde die Beschwerde dagegen ausdrücklich für die Gesellschaft eingelegt, ist eine Auslegung dahin, dass die Beschwerde für dereb Gesellschafterinnen und nicht für diese eingelegt wurde, ist

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Gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen – Streitwert und Beschwer

Es obliegt grundsätzlich dem Beschwerdeführer, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt. Bei gesellschaftsrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen richtet sich die Wertbemessung der Beschwer oder des Beschwerdegegenstands nach den Grundsätzen des

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Liquidationslose Vollbeendigung einer GmbH & Co. KG – und die Titelumschreibung auf den ehemaligen Kommanditisten

Durch das Ausscheiden der vermögenslosen Komplementärin aus der GmbH & Co. KG geht das Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung kraft Gesetzes auf den Kommanditisten als den einzigen verbliebenen „Gesellschafter“ über. Daher kann für Schuldtitel gegen die GmbH & Co. KG eine neue Vollstreckungsklausel gegen den Kommanditisten als Rechtsnachfolger

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Nachrichten

Schadensersatzansprüche des Kommanditisten – gegen den Fremdgeschäftsführer der Komplementär-GmbH

Ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG kann nicht Ansprüche der Kommanditgesellschaft gegen den Fremdgeschäftsführer der Komplementär-GmbH geltend machen. Die Kommanditisten können keinen Anspruch der KG auf Zahlung von Schadensersatz gemäß § 43 GmbHG analog für die Gesellschaft im eigenen Namen geltend machen. Dafür fehlt ihnen die Prozessführungsbefugnis. Diese ist

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Die Einheits-GmbH & Co. KG – und ihre gewerbliche Prägung

Der gewerblichen Prägung einer „Einheits-GmbH & Co. KG“ steht nicht entgegen, dass der im Grundsatz allein geschäftsführungsbefugten Komplementärin im Gesellschaftsvertrag der KG die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der KG gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Kommanditisten übertragen wird. Nach

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Umsatzsteuerschulden, Insolvenzanfechtung – und die Geschäftsführerhaftung

Durch die zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung der Nichtentrichtung fälliger Umsatzsteuern in Höhe der Haftungsquote haben die Geschäftsführer (hier: der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG) eine Ursache für den Eintritt des Steuerschadens gesetzt, der nicht entfällt, weil die geleisteten Zahlungen tatsächlich angefochten worden sind bzw. weil zumindest hinsichtlich der unterbliebenen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verlustzurechnung bei der GmbH & Co. KG – Nießbrauchvorbehalt und die Mitunternehmerstellung

Für die Zurechnung der Verluste im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gewerblichen Einkünfte einer originär gewerblich tätigen oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist erforderlich, dass der Verlusttragende als Mitunternehmer anzusehen ist. Die Mitunternehmerstellung der Kommanditisten ergibt sich daraus, dass sie Mitunternehmerinitiative entfalten können und Mitunternehmerrisiko tragen. Die Mitunternehmerinitiative

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Geschlossener Immobilienfonds – und die Aufklärung über die fehlende Fungibilität

Ein Anlageberater ist grundsätzlich gehalten, den Anlageinteressenten, dem er zur Eingehung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds rät, darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines solchen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Markts nur eingeschränkt möglich ist. Die praktisch fehlende Aussicht, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu angemessenen Bedingungen verkaufen zu

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gewerbesteuerbefreiung in der Betriebsaufspaltung – die GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft

Die tätigkeitsbezogene und rechtsformneutrale Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr.20 Buchst. b GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Dies gilt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs auch in dem Fall, dass

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Die Minderheitsbeteiligung an der Komplementär-GmbH – das das notwendige Sonderbetriebsvermögen

Die Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten an der geschäftsführungsbefugten Komplementär-GmbH von weniger als 10 % ist nicht dem Sonderbetriebsvermögen II zuzuordnen, wenn -ausgehend vom gesetzlich normierten Regelfall- in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Abstimmung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Komplementär-GmbH außergewöhnlich hoch am Gewinn der

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Ausschluss der Komplementär-GmbH aus der GmbH & Co. KG – und die wirtschaftlichen Interessen

Wird ein mit der Geschäftsführung beauftragter, am Gesellschaftsvermögen aber nicht beteiligter Gesellschafter einer Personen- oder Personenhandelsgesellschaft (hier: eine Komplementär-GmbH) aus der Gesellschaft ausgeschlossen, richtet sich das der Bewertung nach §§ 3 ff. ZPO zugrunde zu legende wirtschaftliche Interesse dieses Gesellschafters an der Nichtigerklärung des Ausschließungsbeschlusses der Gesellschaft nach dem Wert

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Buchwertübertragung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100 % beteiligten Kommanditisten (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG) aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen derselben KG übertragen, so ist für die Übertragung nicht deshalb rückwirkend der Teilwert anzusetzen, weil die KG -bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen- das Wirtschaftsgut innerhalb

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Der Geschäftsführer-Dienstvertrag in der Komplementär-GmbH – und § 181 BGB

Vereinbart der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der einen Anstellungsvertrag mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat und nur im Verhältnis zur GmbH von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung ohne vorheriges Einverständnis der Gesellschafterversammlung der GmbH, ist die Vertragsänderung nach § 181 BGB schwebend unwirksam. Wird

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Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen

Die Zuordnung der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebsaufspaltungs-Besitzunternehmens wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Komplementär-GmbH weder zum Besitzunternehmen noch zur Betriebs-Kapitalgesellschaft unmittelbare Geschäftsbeziehungen unterhält. In derartigen Fällen setzt eine Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen voraus, dass die Komplementär-GmbH entscheidenden Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft (GmbH

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Geschäftsführerhaftung in der der GmbH & Co. KG

Jedenfalls dann, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe einer Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft besteht, erstreckt sich der Schutzbereich der durch die Bestellung begründeten organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer im Hinblick auf seine Haftung aus § 43 Abs. 2 GmbHG im Falle einer sorgfaltswidrigen

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Nachrichten

Auskunftspflichten in der Publikumsgesellschaft

Ein Anleger, der unmittelbar an einer Publikumsgesellschaft (hier: in der Form einer GmbH & Co. KG) beteiligt ist, hat gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf, dass ihm neben den Namen und den Anschriften der (anderen) unmittelbar beteiligten Anleger auch die Namen und die Anschriften der mittelbar

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Schreibmaschine

Der atypisch stille Gesellschafters in der Insolvenz seiner GmbH & Co. KG

Der atypisch stille Gesellschafter einer GmbH & Co. KG steht mit seinen Ansprüchen wirtschaftlich dem Gläubiger eines Gesellschafterdarlehens insolvenzrechtlich gleich, wenn in einer Gesamtbetrachtung seine Rechtsposition nach dem Beteiligungsvertrag der eines Kommanditisten im Innenverhältnis weitgehend angenähert ist. Der Nachrang von Ansprüchen des atypisch stillen Gesellschafters in der Insolvenz einer GmbH

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Unerlaubte Rechtsberatung durch eine Geschädigten-GbR

Wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts von drei der ca. 200 Kommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Publikums-KG gegründet, um nach dem Beitritt weiterer sanierungsbereiter Kommanditisten der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen KG u.a. deren Ausgleichsansprüche aus § 426 Abs. 1 und 2 BGB gegen sanierungsunwillige Kommanditisten einzuziehen, so ist die

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Pensionszahlungen an ausgeschiedene Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co KG

Pensionszahlungen an den zwischenzeitlich ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co KG gehören auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft zu seinen mitunternehmerischen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2, § 24 EStG), die jedoch als Tätigkeitsvergütungen den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern dürfen. Denn nach

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Oberlandesgericht

Der Eigenbedarf eines Gesellschafters

Eine Personenhandelsgesellschaft kann ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen. Einer GmbH & Co. KG kann ein Eigenbedarf ihrer Gesellschafter nicht zugerechnet werden, so dass die von der Gesellschaft als Vermieterin erklärte Kündigung unwirksam und das ihr Räumungsbegehren unbegründet ist. Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Gesellschaft

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Actio pro socio und gesellschaftliche Treuepflicht

Die actio pro socio hat ihre Grundlage im Gesellschaftsverhältnis und ist Ausfluss des Mitgliedschaftsrechts des Gesellschafters. Die Ausübung der Klagebefugnis unterliegt daher der gesellschafterlichen Treuepflicht und kann sich unter diesem Blickwinkel nach den konkreten Gesellschaftsverhältnissen, zu denen auch das Verhalten des sich auf die Befugnis berufenden Gesellschafters gehört, als rechtsmissbräuchlich

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Übertragungen an die Schwesterpersonengesellschaft II – Streit im BFH

Auch nach Ergehen des ist es für den Bundesfinanzhof noch „ernstlich zweifelhaft“, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt. Mit diesem im Rahmen eines Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschlusses stellt sich der IV. Senat des Bundesfinanzhofs offen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG ist, auch wenn in Folge davon die originär gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und fortan nur noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit entfaltet wird, dem Gewerbeertrag zuzuordnen, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem fiktiven (vermögensverwaltenden) Gewerbebetrieb der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt

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Keine Gewerbesteuer in der Treuhand-KG

Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter im Sinne des Einkommensteuerrechts unternehmerisch beteiligt ist, unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Mit diesem Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof das sogenannte Treuhandmodell, bei dem an einer Kommanditgesellschaft (Treuhand-KG) eine persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und nur eine Kommanditistin (Treuhänderin) beteiligt sind, die ihren Gesellschaftsanteil treuhänderisch für die

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Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG

Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG zugleich an der Komplementär-GmbH beteiligt, so ist diese Beteiligung bei funktionaler Betrachtung keine wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn der Kommanditist im Rahmen der GmbH nicht seinen geschäftlichen Willen durchsetzen kann. In diesem Fall kann der Kommanditist deshalb seinen Mitunternehmeranteil auch dann gemäß

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Schild

Stammeinlage bei der GmbH & Co. KG

Die Pflicht zur Einzahlung der Stammeinlage bei einer Komplementär-GmbH kann bei bereits vorab getroffener Verwendungsabsprache zwischen den (mehreren) Gesellschaftern nicht durch Zahlung auf ein Konto der KG erfüllt werden. Der Tatbestand des unzulässigen „Hin-und-Herzahlens“ setzt nicht voraus, dass der einzelne Zahlungspflichtige die KG beherrscht. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 4. August

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Entschädigung für das Ausscheiden in der Komplementär-GmbH

Wird der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung aufgelöst und erhält der Geschäftsführer in diesem Zusammenhang eine Abfindung, ist diese auch dann eine tarifbegünstigte Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die GmbH Gesellschafter-Geschäftsführerin einer Mitunternehmerschaft und der Geschäftsführer deren minderheitsbeteiligter Mitunternehmer ist.

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Insolvenz des Gesellschafter-Geschäftsführers

Fällt ein Unternehmen in die Insolvenz, ist oftmals auch für die Gesellschafter-Geschäftsführer die eigene Insolvenz unvermeidlich, Dies zumindest dann, wenn sie sich für die Bankschulden der Gesellschaft verbürgt haben, wenn Ihnen die Haftungsinanspruchnahme durch das Finanzamt für rückständige Umsatzsteuer oder Lohnsteuer oder durch die Sozialversicherung für rückständige Sozialversicherungsbeiträge droht. Es

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Eigenhändige Unterzeichnung des Investitionszulageantrags bei einer GmbH & Co. KG

Anträge einer Personengesellschaft auf Investitionszulage haben deren „besonders Beauftragte“ zu unterschreiben. Als „besonders Beauftragter“ einer GmbH & Co. KG kommt neben der Komplementär-GmbH –vertreten durch ihren Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter– auch ein Kommanditist in Betracht, dem die Wahrnehmung der steuerlichen Vertretung der KG wirksam übertragen wurde. Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.

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