Geschäftsführer einer GmbH müssen es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle grundsätzlich hinnehmen, dass ihre persönlichen Daten für Jedermann einsehbar sind. Das Handelsregister soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich über die Verhältnisse einer (Handels-) Gesellschaft zu informieren: Wo ist ihr Sitz? Wer sind ihre Gesellschafter? Wie hoch ist ihr Stammkapital?
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