Der GmbH-Geschäftsführer als Leiharbeitnehmer

Die Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des AÜG.

Liegt eine Verleiherlaubnis vor und überlässt der Verleiher dem Entleiher auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Arbeitskräfte, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihm stehen, ist

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Pflichtverletzung eines Geschäftsführers

Die Pflichtverletzungen als Geschäftsführer, der ihm nahestehenden Personen Vorteile auf Kosten des Arbeitgebers verschafft hat, ohne dass dies durch ein betriebliches Interesse gerechtfertigt gewesen ist, macht eine Weiterbeschäftigung unzumutbar. Dem Geschäftsführer darf fristlos gekündigt werden.

So die Entscheidung des Oberlandesgerichts

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